Was ist Inobhutnahme?
Wenn das Jugendamt oder die Polizei bei Kindswohlgefährdung die Notwendigkeit sieht oder ich mich selbst in einer Krise an Hilfestellen wende, kann ich in Obhut genommen werden.
Für Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 17 Jahren bieten wir kurzzeitigen Schutz in konflikthaften oder bedrohlichen Situationen und helfen, eine Klärung und Lösung zu finden.
Anlässe und Gründe für eine Inobhutnahme können u.a. sein:
- drohende Gewalt
- Anzeichen für Misshandlung / sexuellen Missbrauch
- Vernachlässigung
- Überforderung der Eltern
- schwerwiegende Probleme in der Familie
- Kriminalität
- Suchtprobleme
In akuten Notsituationen finden Kinder und Jugendiche hier Schutz und Hilfe:
Radiobeitrag „Aus dem Nest gefallen. Inobhutnahme von Kindern”
MDR Radiosendung Spezial vom 22.08.2019 zum Thema Inobhutnahme / Kinderheime / Jugendhilfe
An wen kann ich mich wenden?
Jana Schenker
Einrichtungsleiterin Jugendhilfezentrum Wolfersdorf
Tel. 036428 59-0
jana.schenker@wendepunkt-ev.net